Wahlordnung vom 09.01.2006

Inhalt

I ~~~ Ankündigung der Wahl und Kandidatur
II ~~~ Ablauf der Wahl
III ~~~ Gültigkeit der Wahl
IV ~~~ Wahlprotokoll
V ~~~ Rücktritt oder Amtsenthebung

I ~~~ Ankündigung der Wahl und Kandidatur

§ 1

  1. Die Beschreibung der vier Vorstandsämter werden durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter, an alle Mitglieder (§§ 8&10 Satzung) des Vereins in digitaler Form verschickt und/oder zur Verfügung gestellt. Die Fristen für die Kandidatur (§ 1 Absatz 2) und der Hinweis auf die Wahl werden dabei mit angegeben.
  2. Jedes Mitglied des Vereins mit passivem Wahlrecht (§ 4 Satzung) kann sich nun innerhalb von 14 Tagen als Kandidat für ein Amt aufstellen lassen.
  3. Jeder Kandidat kann sich nur für ein Amt zur Wahl aufstellen lassen.
  4. Gibt es nach Ablauf der 14 Tage (§ 1 Absatz 2) für jedes zu vergebende Amt einen Kandidaten, so beginnt die Wahl.
  5. Stehen nach Ablauf der 14 Tage (§ 1 Absatz 2) für einen oder mehrere Ämter keine Kandidaten zur Verfügung, so verlängert sich die Frist, bis Kandidaten für jedes Amt gefunden sind.
  6. Wiederwahl ist zulässig (§ 14 Absatz 4 Satzung).

II ~~~ Ablauf der Wahl

§ 2

  1. Die wahlberechtigten Mitglieder des Vereins (§§ 8-10 Satzung) haben nach Beginn der Wahl innerhalb von 21 Tagen die Möglichkeit online frei und gleich ihre Stimme abzugeben.
  2. Jedes wahlberechtigte Mitglied des Vereins (§§ 8-10 Satzung) hat eine Stimme pro zu vergebendem Amt. Jede dieser Stimmen kann jeweils unabhängig von einander auf einen der zur Wahl stehenden Kandidaten entfallen oder alternativ kann sich bei diesem Amt enthalten werden.
  3. Nach Ablauf der Wahlfrist werden die Stimmen ausgezählt. Dem Kandidaten auf den für ein Amt die meisten Stimmen entfallen sind, wird das Amt angetragen. Er muss die Annahme des Amtes bestätigen. Rechnungsprüfer (§ 12 Absatz 6 Satzung) müssen vor der Annahme eines Amtes ihren Posten als Rechnungsprüfer ablegen (§ 14 Absatz 5 Satzung).

    a) Wird die Wahl angenommen, übernehmen sie ab sofort das Amt für das sie gewählt worden sind.

    b) Wird die Wahl nicht angenommen, so rückt jeweils der Kandidat für dieses Amt, der die nächst geringere Anzahl an Stimmen bekommen hat, nach.

    c) Lehnen alle Kandidaten für ein Amt der Reihe nach die Ernennung ab, so finden Neuwahlen für dieses Amt statt.

    d) Bei Stimmengleichheit der Kandidaten mit den meisten Stimmen erfolgt eine Stichwahl zwischen diesen Kandidaten.

III ~~~ Gültigkeit der Wahl

§ 3

  1. Die Wahl eines Kandidaten in ein Amt ist gültig, falls
  2. a) die Wahl ordnungsgemäß angekündigt wurde,

    b) der Wahlablauf gemäß §2 erfolgte,

    c) mindestens 15% Mitglieder des Vereins mit aktivem Wahlrecht (§§ 8&10 Satzung) gewählt haben,

    d) für jedes Amt mindestens eine Stimme auf einen Kandidaten entfiel und

    e) der Kandidat die Wahl angenommen hat (§ 2 Absatz 3).

IV ~~~ Wahlprotokoll

§ 4

  1. Von der Wahl ist durch den Schriftführer ein Wahlprotokoll anzufertigen, welches den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl und das Wahlergebnis dokumentiert.

V ~~~ Rücktritt oder Amtsenthebung

§ 5

  1. Tritt ein Mitglied des Vorstandes zurück, rückt der Kandidat mit den zweitmeisten Stimmen aus der letzten Wahl nach.
    Dies wird umgehend den Mitgliedern des Vereins in digitaler Form übermittelt.
    Sollten mehr als fünf Prozent der Mitglieder ihr Veto gegen die Neubesetzung einlegen, wird ein Neuvorschlag durch die verbleibenden Vorstandsmitglieder gemacht. Findet sich ein Ersatz für das freigewordene Amt, wird dieser kommissarisch eingesetzt. Wenn mehrere Vorstandsmitglieder gleichzeitig zurücktreten, finden Neuwahlen der zu besetzenden Posten statt.
  2. Sollte der Vorsitzende sein Amt niederlegen, wir der zweite Vorsitzende zum Vorsitzenden. Das Amt des zweiten Vorsitzenden wird durch einen Neuvorschlag besetzt. Gegen diesen Vorschlag kann wiederum Einspruch eingelegt werden.
  3. Ein Vorstandsmitglied kann durch ein Misstrauensvotum aller drei anderen Vorstandsmitglieder abgesetzt werden, wenn diese der Meinung sind, das Vorstandsmitglied würde gegen die Interessen des Vereins handeln oder das Amt im groben Maße unzureichend ausführen.
  4. Bei einer Amtsenthebung ist die betroffene Person mit sofortiger Wirkung seines Amtes enthoben und die Stellung wird bis zu einer Neuwahl durch ein anderes Vorstandsmitglied übernommen.
    Die Neuwahl findet innerhalb von 8 Wochen statt.

Der Vorstand
01. Januar 2006